Die MVA Ingolstadt hat die Satzungspreise für die Ablagerung von Asbest- und Künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) kurzfristig angepasst. Sehen Sie hierzu das aktuelle Schreiben der MVA Ingolstadt. Dabei steigen die Ablagerungsgebühren vor allem für KMF-Abfälle drastisch! Dies ist bedingt durch die stetige Reduktion des noch zur Verfügung stehenden Deponierestvolumens.
Da ein großer Teil unserer Dienstleistungen bei der fachgerechten Beseitigung von Asbest- und Künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) durch die Deponierungsgebühren verursacht wird, muss demzufolge BÜCHL seine Preise für die fachgerechte Beseitigung dieser Abfälle ebenfalls zum 21.01.2023 anpassen.
Mitteilung zur Änderung der Gebührensatzung für die Not- und Reststoffdeponie Eberstetten II
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