Das macht die Umsetzung der GewAbfV für alle Abfallerzeuger einfacher: „Vorbehandlungsanlage gemäß der Gewerbeabfallverordnung für gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ – ist der offizielle Titel, den BÜCHL führen darf. Ein externer Umweltgutachter hat den BÜCHL Firmensitz im Rahmen des jährlichen EfB-Audits (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) auch explizit als Vorbehandlungsanlage gemäß §2 GewAbfV zertifiziert. Die abfallrechtlichen Genehmigungen dafür liegen schon seit Jahren vor – BÜCHL ist schließlich Experte auf diesem Gebiet. Auf Grund der konsequenten Umsetzung der GewAbfV war es jedoch wichtig, dies auch mit einem offiziellen Zertifikat einfach nachzuweisen. So halten wir unseren Kunden auch in Zukunft den Rücken frei und leisten durch die Rückgewinnung wertvoller Ressourcen einen Beitrag zum Klimaschutz! Unser Zertifikat finden Sie hier: